{"id":717,"date":"2017-09-13T12:11:12","date_gmt":"2017-09-13T10:11:12","guid":{"rendered":"http:\/\/semesterstuga.de\/?page_id=717"},"modified":"2019-12-19T20:41:22","modified_gmt":"2019-12-19T18:41:22","slug":"allgemeine-mietbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/semesterstuga.de\/?page_id=717","title":{"rendered":"Allgemeine Mietbedingungen"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: center;\"><strong>Allgemeine Mietbedingungen Ferienhaus \u201eBj\u00f6rkholmen\u201d in Schweden<br \/>\n<\/strong>(Kommune Svenljunga), Stand 19.12.2019<\/p>\n<p>Nachfolgend finden Sie die Mietbedingungen f\u00fcr das Ferienhaus \u201eBj\u00f6rkholmen\u201c. Die Mietbedingungen stellen im Wesentlichen eine Hausordnung dar und beschreiben den Ablauf von Buchung und Bezahlung. Mit Ihrer Buchung und Anzahlung erkennen Sie diese Mietbedingungen an.<\/p>\n<p>Die maximale Belegungszahl betr\u00e4gt 6 Personen, davon mindestens 1 Erwachsener.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>1. Vertragsschluss<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">a) Der Mietvertrag \u00fcber das anliegend beschriebene Ferienhaus ist verbindlich geschlossen, wenn der gem\u00e4\u00df Mietvertrag vereinbarte Anzahlungsbetrag per \u00dcberweisung beim Vermieter oder der vom Vermieter beauftragten Agentur zugegangen ist.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">b) Das Ferienhaus wird dem Mieter f\u00fcr die angegebene Vertragsdauer ausschlie\u00dflich zur Nutzung f\u00fcr Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.<\/p>\n<p><strong>2. Datenschutz und Datenverarbeitung<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Zur Nutzung der privaten Ferienhausvermietung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, eMail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person erforderlich. Die Verarbeitung der Daten erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung und in \u00dcbereinstimmung mit den f\u00fcr die private Ferienhausvermietung geltenden landesspezifischen Datenschutzbestimmungen. Mittels einer frei zug\u00e4nglichen gesonderten Datenschutzerkl\u00e4rung des Vermieters informiert er \u00fcber Art, Umfang und Zweck der erhobenen, genutzten und verarbeiteten personenbezogenen Daten. Ferner werden betroffene Personen mittels der Datenschutzerkl\u00e4rung \u00fcber die ihnen zustehenden Rechte aufgekl\u00e4rt.<\/p>\n<p><strong>3. Mietpreis und Nebenkosten<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">a) In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. f\u00fcr Wasser oder Feuerholz) enthalten. Haben die Vertragsparteien ausdr\u00fccklich eine verbrauchsabh\u00e4ngige Abrechnung oder Zusatzleistungen vereinbart (z.B. Strom), deren Inanspruchnahme dem Mieter freigestellt sind, sind diese Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">b) Die Beauftragung der Endreinigung bei dem Vermieter ist obligatorisch und vor Ort in bar zu bezahlen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">c) Mit jeder Anmietung ist eine Anzahlung von 20% des Gesamtpreises vereinbart, die bei Vertragsschluss sofort netto f\u00e4llig ist. Geht die Anzahlung trotz Mahnung nicht rechtzeitig beim Vermieter ein, ist dieser berechtigt, ohne Fristsetzung vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Der Mieter ist dann zum Ersatz der entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verpflichtet.<br \/>\nDie Restzahlung ist sp\u00e4testens 3 Wochen vor Mietbeginn zu leisten.<\/p>\n<p><strong>4. Kaution<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Haben die Vertragsparteien eine Kaution vereinbart, zahlt der Mieter an den Vermieter eine Sicherheit f\u00fcr \u00fcberlassene Einrichtungs- und Ausstattungs-gegenst\u00e4nde in H\u00f6he von 160,00 EUR. Die Kaution ist mit der Restzahlung sp\u00e4testens 3 Wochen vor Mietbeginn zu leisten und ist nicht verzinslich. Sie wird am Ende des Mietaufenthaltes, sp\u00e4testens jedoch 4 Wochen nach Mietende, nach ordnungsgem\u00e4\u00dfer \u00dcbergabe der Ferienwohnung zur\u00fcckgezahlt.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Einer Verrechnung der Kaution mit der Schlussrechnung stimmen beide Parteien zu. Ebenso, dass ggf. entstandene Sch\u00e4den bei der Endabrechnung in Abzug gebracht werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>5. Mietdauer \/ Inventarliste<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">a) Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab sp\u00e4testens 15:30 Uhr in vertragsgem\u00e4\u00dfem Zustand zur Verf\u00fcgung. Sollte die Anreise nach 18.00 Uhr erfolgen, so muss der Mieter dies dem Vermieter mitteilen. Unterbleibt diese Mitteilung, ist der Vermieter berechtigt, die Unterkunft bei einer einzelnen \u00dcbernachtung 2 Stunden nach dem vereinbarten Bereitstellungstermin, bei mehr als einer \u00dcbernachtung am Folgetag nach 12 Uhr anderweitig zu belegen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">b) Der Mieter wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft die im Mietobjekt befindliche Inventarliste zu \u00fcberpr\u00fcfen und etwaige Fehlbest\u00e4nde sp\u00e4testens an dem der Ankunft folgenden Tag dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktperson mitzuteilen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">c) Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis sp\u00e4testens 10:00 Uhr ger\u00e4umt im besenreinen Zustand \u00fcbergeben. Unabh\u00e4ngig von der Endreinigung hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Abziehen der Bettw\u00e4sche, Sp\u00fclen des Geschirrs, ggf. Entleeren des Geschirrsp\u00fclers und K\u00fchlschranks (mit Tiefk\u00fchlbereich) und Entleeren der Papierk\u00f6rbe und M\u00fclleimer. Der Geschirrsp\u00fcler und K\u00fchlschrank muss bei Verlassen des Hauses ausgeschaltet sein.<\/p>\n<p><strong>6. R\u00fccktritt durch den Mieter<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">a) Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vermieter vom Mietvertrag zur\u00fccktreten. Ma\u00dfgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der R\u00fccktrittserkl\u00e4rung beim Vermieter.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">b) Tritt der Mieter vom Mietvertrag zur\u00fcck, so hat er pauschalen Ersatz f\u00fcr die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden H\u00f6he zu leisten:<br \/>\nR\u00fccktritt bis zum\u00a0 90. Tag vor Beginn der Mietzeit: 20%<br \/>\nR\u00fccktritt bis zum\u00a0 60. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50%<br \/>\nR\u00fccktritt bis zum\u00a0 30. Tag vor Beginn der Mietzeit: 75%<br \/>\nR\u00fccktritt bis zum\u00a0 15. Tag vor Beginn der Mietzeit: 90%<br \/>\nab dem 14. Tag vor Beginn der Mietzeit und bei Nichterscheinen: 100%<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">c) Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">d) Der Mieter kann bei R\u00fccktritt vom Vertrag gegen eine Zuzahlung in H\u00f6he von 100,00 EUR einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverh\u00e4ltnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder pers\u00f6nlich unzuverl\u00e4ssig erscheint. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner f\u00fcr den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">e) Der Vermieter hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogeb\u00fchren anrechnen lassen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Der Abschluss einer Reiser\u00fccktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.<\/p>\n<p><strong>7. K\u00fcndigungsrecht<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">a) Ein Recht zur ordentlichen K\u00fcndigung besteht nicht.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">b) Beide Vertragsparteien k\u00f6nnen das Vertragsverh\u00e4ltnis nach \u00a7 543 BGB bzw. unter den Voraussetzungen des \u00a7 569 BGB fristlos und au\u00dferordentlich aus wichtigem Grund k\u00fcndigen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">c) Ein wichtiger Grund liegt f\u00fcr den Vermieter insbesondere vor, wenn der Mieter das Ferienhaus vertragswidrig gebraucht (erhebliche Vertragsverletzung) oder die Hausordnung missachtet. Im Falle einer erheblichen Vertragsverletzung muss der Vermieter dem Mieter eine kurze Frist zur Abhilfe setzten oder abmahnen, es sei denn, diese ist nicht erfolgsversprechend oder es liegen ausnahmsweise Gr\u00fcnde vor, die einen Verzicht rechtfertigen. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur K\u00fcndigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen (vgl. Ziff. 5 b).<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">d) Der Vermieter hat ferner ein R\u00fccktrittsrecht bzw. ein Recht zur au\u00dfer-ordentlichen K\u00fcndigung, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgem\u00e4\u00df leistet. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur K\u00fcndigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen (vgl. Ziff. 5 b).<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">e) Ein wichtiger Grund liegt f\u00fcr den Mieter insbesondere vor, wenn der Vermieter dem Mieter nicht den vertragsm\u00e4\u00dfigen Gebrauch des Ferienhauses gew\u00e4hrt.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">f) Im \u00dcbrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Recht der au\u00dfer-ordentlichen, fristlosen K\u00fcndigung.<\/p>\n<p><strong>8. Aufhebung des Vertrags wegen au\u00dfergew\u00f6hnlicher Umst\u00e4nde<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gek\u00fcndigt werden, wenn die Erf\u00fcllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer h\u00f6herer Gewalt erheblich erschwert, gef\u00e4hrdet oder beeintr\u00e4chtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie m\u00fcssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.<\/p>\n<p><strong>9. Pflichten des Mieters<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">a) Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. F\u00fcr die schuldhafte Besch\u00e4digung von Einrichtungsgegenst\u00e4nden, Mietr\u00e4umen oder des Geb\u00e4udes sowie der zu den Mietr\u00e4umen oder dem Geb\u00e4ude geh\u00f6renden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">b) In den Mietr\u00e4umen entstehende Sch\u00e4den hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverz\u00fcglich dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktstelle anzuzeigen. F\u00fcr die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgesch\u00e4den ist der Mieter ersatzpflichtig.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">c) In Ausgussbecken und Toilette d\u00fcrfen Abf\u00e4lle, Asche, sch\u00e4dliche Fl\u00fcssigkeiten und \u00e4hnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so tr\u00e4gt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">d) Bei eventuell auftretenden St\u00f6rungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der St\u00f6rung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">e) Der Mieter verpflichtet sich, die maximale Belegung einzuhalten. \u00dcberschreitet der Mieter die im Mietvertrag vereinbarte maximale Belegungszahl, ist der Vermieter zur au\u00dferordentlichen fristlosen K\u00fcndigung berechtigt. Der Mieter hat dem Vermieter in diesem Fall die bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn (vgl. Ziff. 5 b) zu erstatten.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">f) Der Vermieter ist im Falle der Nutzung des Ferienhauses durch eine Sch\u00fcler- oder Jugendgruppe (Nutzende unter 25 Jahre) zur au\u00dferordentlichen fristlosen K\u00fcndigung berechtigt. Der Mieter hat dem Vermieter in diesem Fall die bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn (vgl. Ziff. 5 b) zu erstatten. Eine erg\u00e4nzende \u00a0Vertragsstrafe in H\u00f6he von 400,00 EUR wird f\u00fcr diesen Fall festgesetzt.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">g) Das \u00d6ffnen und der Konsum von \u201eSurstr\u00f6mming\u201c (fermentierte Heringe) ist in allen R\u00e4umlichkeiten und auf der Holzterrasse des Ferienhauses nicht gestattet.<\/p>\n<p><strong>10. Haftung des Vermieters<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">a) Der Vermieter haftet f\u00fcr die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgem\u00e4\u00df zu erbringen und w\u00e4hrend der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht f\u00fcr M\u00e4ngel, die dem Mieter bei Abschluss dieses Vertrages bekannt waren.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">b) Liegen M\u00e4ngel an der Mietsache vor, so muss der Mieter den Vermieter oder ggf. der von diesem benannten Kontaktstelle \u00fcber diese M\u00e4ngel unverz\u00fcglich unterrichten. Unterl\u00e4sst der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Anspr\u00fcche wegen Nichterf\u00fcllung der vertragsm\u00e4\u00dfigen Leistungen (insbesondere keine Anspr\u00fcche auf Mietminderung) zu.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Ein m\u00f6glicher Stromausfall (inkl. fehlender elektrischer Erw\u00e4rmung des Wassers) oder Entfall der Internetverf\u00fcgbarkeit gilt nicht als Mangel an der Mietsache, solange dieser nicht l\u00e4nger als 24 Stunden (Montag bis Sonntag) anh\u00e4lt. F\u00fcr den Ausfall von Internet gilt eine verl\u00e4ngerte Frist von nicht l\u00e4nger als 72 Stunden (Montag bis Freitag).<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">c) Die Haftung des Vermieters f\u00fcr Sachsch\u00e4den ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung des Vermieters bzw. seines Erf\u00fcllungsgehilfen oder auf einer fahrl\u00e4ssigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) des Vermieters beruhen. Der Vermieter haftet nicht in F\u00e4llen h\u00f6herer Gewalt (z.B. Brand, \u00dcberschwemmung etc.).<\/p>\n<p><strong>11. Tierhaltung<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Tiere, insbesondere Hunde, Katzen und dergleichen, d\u00fcrfen in dem Haus nicht gehalten oder zeitweilig verwahrt werden. Der Mieter haftet bei Zuwiderhandlung f\u00fcr alle durch eine Tierhaltung entstehenden Sch\u00e4den.<\/p>\n<p><strong>12. Schlussbestimmungen, Rechtswahl und Gerichtsstand<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">a) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">b) Ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg (Deutschland).<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">c) Nebenabreden, \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen sowie alle rechtserheblichen Erkl\u00e4rungen dieses Vertrags bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und m\u00fcssen durch alle Parteien unterzeichnet worden sein. Dies gilt auch f\u00fcr die \u00c4nderung dieser Bestimmung.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">d) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht ber\u00fchrt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am n\u00e4chsten kommende g\u00fcltige und wirksame Regelung zu treffen, die sie vern\u00fcnftigerweise vereinbart h\u00e4tten, wenn sie beim Abschluss dieses Vertrags die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit der betreffenden Regelung bedacht h\u00e4tten.<\/p>\n<p>Hamburg, 19. Dezember 2019<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Mietbedingungen Ferienhaus \u201eBj\u00f6rkholmen\u201d in Schweden (Kommune Svenljunga), Stand 19.12.2019 Nachfolgend finden Sie die Mietbedingungen f\u00fcr das Ferienhaus \u201eBj\u00f6rkholmen\u201c. Die Mietbedingungen stellen im Wesentlichen eine Hausordnung dar und beschreiben den Ablauf von Buchung und Bezahlung. Mit Ihrer Buchung und Anzahlung erkennen Sie diese Mietbedingungen an. 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